Beitragspflicht
Vgl. was-luzern.ch > AHV-Beiträge.
Meldung der Steuerbehörde an die Ausgleichskassen
Nach Rechtskraft der Steuerveranlagung meldet die Steuerbehörde der zuständigen Ausgleichskasse das für die Beitragspflicht massgebende Einkommen sowie das im Betrieb investierte Kapital mit den entsprechenden Details. Auf Grund dieser Meldung erstellt die Ausgleichskasse die definitive Rechnung für den AHV-Beitrag.