01.01.2024

Übertragung von Beteiligungsrechten an Immobiliengesellschaften

 

Als Veräusserung auch die Übertragung von Beteiligungsrechten des Privatvermögens an Immobiliengesellschaften, wenn diese Beteiligungsrechte ein Sondernutzungsrecht (z.B. ein Wohnrecht) an einer Wohneinheit (z.B. Wohnung in einem Ferienhaus) verkörpern.

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