01.01.2025

Ablieferung Staatssteueranteile

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, den jeweils am Monatsende bestehenden Saldo der Staatssteueranteile innert 15 Tagen an die Dienststelle Finanzen abzuliefern (§ 50 Abs. 2 GGStG).  1