Ein Abzug von Beiträgen, die Dritte in Zukunft möglicherweise an die Kosten der Erschliessung der verkauften Liegenschaft leisten werden, ist nicht zulässig. Es sind nur tatsächlich geleistete Beiträge Dritter bei den Anlagekosten in Abzug zu bringen (LGVE 1983 II Nr. 16).
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