01.01.2024

Erschliessungskosten

 

Die Kosten eines Gestaltungsplanes fallen unter die Erschliessungskosten (LGVE 1974 II Nr. 58). 

 19

Ein Abzug von Beiträgen, die Dritte in Zukunft möglicherweise an die Kosten der Erschliessung der verkauften Liegenschaft leisten werden, ist nicht zulässig. Es sind nur tatsächlich geleistete Beiträge Dritter bei den Anlagekosten in Abzug zu bringen (LGVE 1983 II Nr. 16).

 20

Eine erneute, von früheren Berechnungen abweichende Festsetzung der Erschliessungskosten ist bei späteren Teilverkäufen möglich. Dies gilt nur für die späteren Teilverkäufe (VGE vom 13.6.1979 i.S. R.). 

 21

Die in einem früheren Zeitpunkt erfolgte Landabtretung für die Erschliessung des Grundstücks stellt eine Teilveräusserung dar, die nur im Rahmen des Verlustausgleichs im Sinne von § 21 berücksichtigt werden kann (VGE vom 28.10.1987 i.S. L.).

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