01.01.2024

Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist in den §§ 211 - 224 StG in Anlehnung an die bereits seit 1995 anwendbare Regelung des DBG neu formuliert worden. Materiell ist hier allerdings keine wesentliche Änderung gegenüber dem alten kantonalen Recht zu erblicken.