1.Online-Steuerdeklaration (eSteuern.LU)
Die Dienststelle Steuern bietet ab Anfang Februar des der Steuerperiode folgenden Jahres eine online Steuerdeklaration für natürliche und juristische Personen zum Ausfüllen der Steuerformulare an (eSteuern.lu.ch). Es besteht dabei auch die Möglichkeit die unterjährigen Steuererklärungen der laufenden Periode auszufüllen. Es sind Plausibilitätsprüfungen eingebaut und Daten aus den Vorperioden können grösstenteils übernommen werden.
2. PC-Programme von privaten Anbietern
PC-Steuerformulare privater Anbieter werden akzeptiert, falls sie identisch mit den Originalformularen sind. Private Anbieter müssen die Vorlagen der Formulare für ihre Programme von der Dienststelle Steuern beziehen. Sämtliche Spezifikationen der Vorlagen sind zu übernehmen. Es sind keine selber erstellten Formulare zulässig. Die Programme müssen die von der Dienststelle Steuern definierten Bar-Codes generieren.
3. Zugestellte amtliche Originalformulare
Alle Steuerpflichtigen erhalten vorgedruckte amtliche Originalformulare. Die aufgedruckten Angaben (Adressen usw.) sind von den Steuerpflichtigen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Angaben sind in die PC-Steuererklärung zu übernehmen. Wer eine PC-Steuererklärung einreicht, unterzeichnet diese. Es erübrigt sich, die Deklaration auf die Originalformulare zu übertragen und diese zu unterzeichnen. Die vorgedruckten Originalformulare sind mit der PC-Steuererklärung zurückzusenden.
4. Folgen bei Nichtbeachten der Anforderungen
Werden nicht amtliche Originalformulare eingereicht, können die Steuerämter die Eingaben zurückweisen und ausgefüllte amtliche PC- oder gedruckte Originalformulare verlangen. Dies gilt auch für mit PC erstellte Steuerformulare, die ohne Bar-Code-Blatt eingereicht werden.