01.01.2024

Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte mit besonderen Merkmalen

1. Kryptowährungen

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Bankguthaben, es besteht jedoch kein Anrecht auf Barauszahlung in Schweizer Franken oder in einer traditionellen Fremdwährung. Die bekanntesten und verbreitetsten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.

Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 43 Abs. 1 StG). Wie beim übrigen Privatvermögen ist für ihre Bewertung der Verkehrswert per Stichtag 31. Dezember oder Ende der Steuerpflicht massgebend. Hierbei ist auf den Jahresendkurs gemäss der verwendeten Handelsplattform abzustellen. Für die zehn bekanntesten Kryptowährungen - wie Bitcoin, Ethereum und Litecoin - publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) offizielle Steuerwerte (ictax.admin.ch/), die dem Durchschnitt verschiedener Handelsplattformen entsprechen.

Kryptowährungen im Geschäftsvermögen unterliegen mit ihren steuer- und handelsrechtskonformen Buchwerten der Vermögenssteuer (§ 45 Abs. 1 StG). Wertsteigerungen von Kryptowährungen mit einem repräsentativen Börsenkurs dürfen über den Anschaffungspreis hinaus aktiviert werden (Art. 960b OR; Bewertungswahlrecht).

Informationen über die verschiedenen Kryptowährungen und deren aktuellen Wert vermitteln u.a. die folgenden Websites:

Für Kryptowährungen ohne offiziellen Kurswert kann der Kaufpreis als Vermögenswert deklariert werden. Die Deklaration erfolgt im Wertschriftenverzeichnis als übriges Guthaben. Mit der Deklaration ist ein Auszug des Wallets (digitale Brieftasche) als Beleg in der Steuererklärung beizulegen.

Für einkommenssteuerrechtliche Bestimmungen siehe LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 25 Nr.1 Ziff. 4 und Bd. 1 Weisungen StG, § 24 Nr.1.

2. Digitale Vermögenswerte mit besonderen Merkmalen

Neben den Kryptowährungen existiert eine grosse Zahl von digitalen Vermögenswerten (z.B. Tokens) mit besonderen Merkmalen.

Räumt ein Token seiner Eigentümerin bzw. seinem Eigentümer zusätzliche Rechte ein, welche über die Rechte "typischer" Kryptowährungen hinausgehen, so sind die Steuerfolgen individuell je nach den konkreten Merkmalen zu beurteilen. Im Falle von Smart Contracts, Colored Coins, digitalen Aktien usw. wird etwa zu beurteilen sein, welche steuerliche Qualifikation des mit dem Token verbundenen Rechts im Vordergrund steht. Typischerweise handelt es sich um Dividenden-, Stimm- und Liquidationsrechte oder digitale Zins- und Forderungsrechte.

Für weitere und detaillierte Informationen wird auf das Arbeitspapier der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwiesen: estv.admin.ch > Dir. Bundessteuer > Fachinformationen > Kryptowährungen

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