01.01.2024

Bewegliches Geschäftsvermögen

Als Steuerwert des Betriebsinventars gilt dessen Einkommenssteuerwert (§ 45 StG). Für die Landwirtschaft vgl. im Übrigen LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 25 Nr. 5 Ziff. 2.
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