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Band 1
Weisungen StG: Vermögenssteuer
§ 43 Nr. 1: Gegenstand der Vermögenssteuer
§ 43 Nr. 2: Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte mit besonderen Merkmalen
§ 44 Nr. 1: Bewertung des Vermögens
§ 45 Nr. 1: Bewegliches Geschäftsvermögen
§ 46 Nr. 1: Lebensversicherungen
§ 47 Nr. 1: Wertschriftenvermögen
§ 47 Nr. 2: Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert
§ 48 Nr. 1: Unbewegliches Vermögen
§ 48a Nr. 1: Mitarbeiterbeteiligungen
§ 50 Nr. 1: Schulden
§ 51 Nr. 1: Steuerfreies Vermögen
§ 52 Nr. 1: Steuerfreie Beträge
Steuerbuch
Band 1
Weisungen StG: Vermögenssteuer
§ 45 Nr. 1: Bewegliches Geschäftsvermögen
01.01.2024
Bewegliches Geschäftsvermögen
Als Steuerwert des Betriebsinventars gilt dessen Einkommenssteuerwert (§ 45 StG). Für die Landwirtschaft vgl. im Übrigen
LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 25 Nr. 5 Ziff. 2
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