01.01.2024
Steuerperiode
Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr. Die Steuern werden für jede Steuerperiode vom Einkommen und Vermögen festgesetzt und bezogen (§ 53 StG). Steuerperiode und Bemessungsperiode sind identisch. Die Veranlagungsperiode, d.h. der Zeitraum, in welchem steuerbares Einkommen und Vermögen festgelegt werden, folgt der Steuerperiode nach.