01.01.2024

Scheidung, Trennung

Bei Scheidung sowie bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung ist der Stand am Ende der Steuerperiode massgebend. Sind die Eheleute an diesem Stichtag rechtlich oder faktisch getrennt oder geschieden, werden sie für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt (§ 56 Abs. 2 StG).