Der Vermögenssteuertarif beträgt 0,75 Promille je Einheit (§ 60 Abs. 1 StG).
In Abweichung von § 60 Abs. 1 StG beträgt der Vermögenssteuertarif in den Steuerjahren 2020 - 2023 0,875 Promille je Einheit (§ 259c StG).