01.01.2024

Vermögenssteuertarif

Der Vermögenssteuertarif beträgt 0,75 Promille je Einheit (§ 60 Abs. 1 StG). 

In Abweichung von § 60 Abs. 1 StG beträgt der Vermögenssteuertarif in den Steuerjahren 2020 - 2023 0,875 Promille je Einheit (§ 259c StG).

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