1.1 Rechtliche Grundlage
Die Quellensteuer stützt sich auf die §§ 101 - 123 des Steuergesetzes vom 22.11.1999 (SRL Nr. 620) und die Verordnung über die Quellensteuer vom 30.6.2020 (QStV; SRL Nr. 624).
Bei der direkten Bundessteuer sind die Quellensteuern in Art. 83 – 101 (SR 642.11) sowie der Quellensteuerverordnung (SR 642.118.2) geregelt.
1.2 Kreisschreiben
Für den Vollzug der Quellensteuern im Kanton Luzern sind massgebend:
1.3 Merkblätter, Formulare, Tarife
Merkblätter, Formulare und Tarife werden auf steuern.lu.ch > Quellensteuer zur Verfügung gestellt.
Merkblätter
- Merkblatt über die Quellensteuer der Erwerbseinkünfte von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmer/innen bei internationalen Transporten
- Merkblatt über die Quellensteuer von Einkünften der Künstler/innen, Sportler/innen und Referenten/Referentinnen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Entschädigungen an Verwaltungsräte/Verwaltungsrätinnen und ihnen gleichgestellte Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung öffentlichrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Kapitalleistungen / Renten)
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Kapitalleistungen / Renten)
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Erwerbseinkünften ausländischer Studenten/Studentinnen (S), Lehrlinge (L) und Praktikanten/Praktikantinnen (P)
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften für ausländische Arbeitnehmer/innen
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen
- Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (vgl. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 10/110 Nr. 1 Ziff. 7)
Formulare
- Abrechnung über abgezogene Quellensteuern
- Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Künstlern, Musikern, Sportlern und Referenten
- Abrechnung über die Quellensteuern von Vorsorgeleistungen
- Abrechnungsformular für direkt ausbezahlte Ersatzeinkünfte
- Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Verwaltungsrats-Entschädigungen
- Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen
- Abrechnung über abgezogene Quellensteuern für Personalvermittlungsfirmen
- Abrechnung über Quellensteuern von Hypothekarzinsen und grundpfandgesicherten Forderungen
- Anmeldeformular für quellensteuerpflichtige Personen mit einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Antrag Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz
- Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
- NOV - Berechnungstabelle für Quasiansässige
- Gre Formulare für Bescheinigung von Nichtrückkehrtagen
Tarife
- A und B Tarif mit Kirchensteuer
- A und B Tarif ohne Kirchensteuer
- C Tarif mit Kirchensteuer
- C Tarif ohne Kirchensteuer
- G Tarif Ersatzeinkünfte
- H Tarif mit Kirchensteuer
- H Tarif ohne Kirchensteuer
- Kapitalleistungen Alleinstehende
- Kapitalleistungen Verheiratete
1.4 Auskünfte / Anschrift
Dienststelle Steuern
Quellensteuer
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 33
dst.qs@lu.ch
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