Der Regierungsrat hat die gesetzlichen Bestimmungen der neuen Schatzungsmethode per 1.1.2022 in Kraft gesetzt.
Die Miet- und Katasterwerte nach bisherigem Recht bleiben bis zu einer Bewertung nach neuem Recht bestehen (Art. 259d StG).
Bewertungen von bis Ende 2021 eingetretenen Veränderungen erfolgen nach neuem Recht, sofern kein Antrag auf Bewertung nach bisherigem Recht gestellt wird.