1. Grundsätzliches
Für die Steuerausscheidung unter den Kantonen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Kreisschreiben (KS) der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Sie sind unter steuerkonferenz.ch zu finden. Massgebend für die Veranlagung juristischer Personen und Personengesellschaften sind insbesondere die KS 17, 18, 24, 27 und 34.
2. Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von juristischen Personen im interkommunalen Verhältnis während der Steuerperiode
Die in den KS SSK 15 - 18 dargelegte zeitliche Gewichtungsmethode findet auch bei Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeiten im interkommunalen Verhältnis Anwendung. In den folgenden Fällen partizipiert demnach das Nebensteuerdomizil anteilsmässig an den Gewinn- und Kapitalfaktoren, auch wenn die Anknüpfungspunkte für eine Steuerausscheidung während der Steuerperiode weggefallen oder erst während der Steuerperiode entstanden sind:
- Begründung oder Liquidation einer Betriebsstätte ausserhalb der Sitzgemeinde oder Verlegung einer Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern
- Liegenschaftsmutationen (Kauf / Verkauf) von Grundstücken im Kanton Luzern
- Verlegung des Sitzes von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern