Erwägungen
Der Mietzinsaufwand des Gesuchstellers wäre aufgrund der SKOS-Mietzinsrichtlinien (vgl. Mietzinsrichtlinien des Luzerner Handbuches zu den SKOS-Richtlinien) für einen 1-Personen-Haushalt einzusetzen. Da das Kind jedoch jedes zweite Wochenende beim Vater verbringt, kann ein Mietzins für einen 2-Personen-Haushalt angerechnet werden. Zudem kann ein monatlicher Pauschalbetrag für die Besuche beim Vater berücksichtigt werden. Die Unterhaltszahlungen können nicht weiter reduziert werden. Der Gesuchsteller verfügt über ein bescheidenes Sparguthaben. Nachdem keine weiteren Schulden bestehen, kann vom Pflichtigen erwartet werden, dass er mit dem Sparguthaben den Steuerausstand teilweise begleicht. Der Rest wird aufgrund der angespannten finanziellen Lage erlassen, ausser wenn Krankentaggelder in Aussicht stehen, ist der Rest zu stunden und beim Fliessen der Leistungen die Lage nochmals zu beurteilen.
Beispiel 4: Überschuldung
Sachverhalt
Die ausstehende Steuer des Jahres 2020 beträgt CHF 11'500, sie basiert auf einem Doppeleinkommen. Infolge Geburt im Frühling 2021 hat die Ehefrau die Berufstätigkeit aufgegeben. Auch wurde der Ehemann Anfang 2021 arbeitslos. Das Einkommen aus der Arbeitslosigkeit betrug monatlich CHF 3'300. Durch die Geburt des Kindes nahmen die Steuerpflichtigen Anfang 2021 einen Kleinkredit von CHF 8'000 auf.
Auslagen/Einkünfte
Der Ehemann fand im Herbst 2021 wieder eine Arbeitsstelle, sein Einkommen beträgt nun monatlich CHF 4'220. Die Ausgaben betragen nach der Geburt des Kindes CHF 3'940 (Angaben des Betreibungsamtes). So bleibt lediglich ein Betrag von CHF 280 für die Schuldenamortisation übrig.
Erwägungen
Bei der Beurteilung des Erlassgesuches hat die Erlassbehörde von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin zum Zeitpunkt des Entscheids auszugehen. Hingegen darf die Erlassbehörde den fehlenden Zahlungswillen der Steuerpflichtigen mitberücksichtigen, wenn diesen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer eine fristgerechte Zahlung möglich gewesen wäre.
Da die ausstehende Steuer 2020 auf dem Einkommen im Jahre 2020 basiert, wäre es den Steuerpflichtigen möglich gewesen, die notwendigen Rückstellungen im Jahre 2020 zu tätigen. Infolge der Notlage nach der Geburt des Kindes - es fehlten zum Existenzminimum rund CHF 340 (inkl. Steuern, usw.) pro Monat oder CHF 2'000 bis zur Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit - sind vom eingeforderten Steuerausstand von CHF 11'500 rund CHF 2'000 zu erlassen. Der Rest ist mit monatlichen Ratenzahlungen zu begleichen (rund 3 Jahre monatlich CHF 280).
Im Weiteren wird dem Umstand des Einkommensrückgangs infolge Arbeitslosigkeit/Erwerbsaufgabe im Jahre 2021 mit der Veranlagung 2021 Rechnung getragen.
Beispiel 5: Schuldensanierung
Sachverhalt
Diverse Schulden von CHF 32'000 infolge Suchtprobleme des Pflichtigen und seiner Ehegattin. Zwei Kinder, Alter 14 und 12-jährig. Steuerausstand CHF 8'000 nach Bezahlung von CHF 1'000. Monatliches Einkommen CHF 4'350.
Auslagen
Gemäss Angaben des Sozialdienstes deckt das Einkommen des Pflichtigen knapp das Existenzminimum der 4-köpfigen Familie (ein Budgetüberschuss ist nicht vorhanden). Der Pflichtige ist somit nicht in der Lage, die Schulden mit seinem Einkommen zu begleichen. Ein Privatkonkurs wäre unumgänglich.
Erwägungen
Einer durch den Sozialdienst eingeleiteten Schuldensanierung haben die Mehrheit der Gläubiger und Gläubigerinnen, die auch die Mehrheit der Forderungen vertreten, mit einem Forderungsverzicht von 70% zugestimmt, mit Ausnahme eines Gläubigers, welcher lediglich auf 50% verzichtet. Einem teilweisen Verzicht im Ausmass des durchschnittlichen Forderungsverzichts der übrigen Gläubiger und Gläubigerinnen kann deshalb auch für die Steuern zugestimmt werden.
Beispiel 6: Nachsteuer und Busse
Sachverhalt
Der Gesuchsteller ist verheiratet und Vater dreier unmündiger Kinder (14, 12, 9); die älteste Tochter ist invalid und muss zu Hause gepflegt werden; ursprüngliche Steuerbelastung von rund CHF 40'000 resultiert aus einem Nach- und Strafsteuerverfahren. Monatliche Teilzahlungen von CHF 800; Steuerausstand zur Zeit noch rund CHF 30'000 (inkl. Nach- und Strafsteuer).