Das Luzerner Steuerbuch macht das Steuerrecht, soweit die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern für den Vollzug verantwortlich ist, transparent und nachvollziehbar. Sämtliche Weisungen zur Steuerveranlagung, Bewertung und Bezug sowie die dazu erforderlichen organisatorischen Weisungen werden publiziert und aktuell gehalten. Als Zitierweise empfehlen wir: LU StB Bd. ... Weisungen StG § ... Nr. ... Ziff. ... .
Band 1
Steuerpflicht, Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Zeitliche Bemessung, Steuerberechnung
Band 2
Unternehmenssteuerrecht, Quellensteuer, Verfahren, Steuerausscheidung
Band 2a
Steuerbezug, Steuererlass, Steuerstrafrecht
Band 3
Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer
Band 4
Bewertung des unbeweglichen Vermögens