Ver- und Entsorgungsanlage, Objektart 34
1. Begriff
Ver- und Entsorgungsanlagen sind privat- und öffentlichrechtlich betriebene Infrastrukturanlagen.
Öffentlichrechtliche Ver- und Entsorgungsanlagen sind nur dann zu schätzen, wenn sie besteuert werden. Andernfalls erfolgt die Schatzung gemäss § 7 Absatz 2b SchG auf Antrag und unter Kostenfolge.
Ver- und Entsorgungsanlagen sind insbesondere:
- Wasserversorgung (Fassung, Aufbereitung, Transport/Verteilung)
- Stromversorgung (Erzeugung, Aufbereitung, Transport/Verteilung)
- Gasversorgung (Fassung/Erzeugung, Aufbereitung, Transport/ Verteilung)
- Informationsnetz (Telefon, Kabelantenne UKW/TV)
- Fernheizanlage
- Abwasserreinigungsanlage
- Kehricht- und Klärschlammverbrennungsanlage
- Wiederaufbereitungs- und Ausschlacht-Anlagen
2. Realwert
Analog Basisobjekt
Nicht im Bauwert enthaltene Anlagen
Analog Basisobjekt
Es sind insbesondere Leitungsnetze, Masten, Regleranlagen, usw. zu erfassen. Befinden sich solche auf fremdem Boden, sind sie in die Schatzung des Werkes, denen sie zugehören, einzubeziehen.
Landwert
Analog Basisobjekt
Landrichtwerte sind im Anhang (Kap. VI/4, Landwert) aufgeführt.
3. Ertragswert
Es ist kein Ertragswert zu ermitteln.
4. Katasterwert
Bei Ver- und Entsorgungsanlagen wird der Katasterwert in der Regel nicht aus Real- und Ertragswert, sondern auf der Basis des Realwertes ermittelt, wobei Standort, Zweckmässigkeit, Infrastruktur, Auslastung und andere Verwendbarkeit angemessen zu berücksichtigen sind.
5. Bereinigungen
Analog Basisobjekt
6. Subjektiv dingliche Rechte an Grundstücken
Analog Basisobjekt