Haftungsverfügung gemäss Art. 13 DBG für die Ehegatten / eingetragenen Partner X und Y betreffend Steuerperiode Z
Aufgrund Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit von ..... (Name) per ..... (Datum) (Zutreffendes angeben) ist gestützt auf Art. 13 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer gegenüber den Ehegatten / eingetragenen Partnern ..... (Name) und ..... (Name) für die geschuldete noch nicht bezahlte direkte Bundessteuer eine Haftungsverfügung zu erlassen. Die individuellen Haftungsbeträge berechnen sich wie folgt:
1. Haftungsbeträge Einkommenssteuer
Ziffer Steuerveranlagung |
Einkunft bzw. Abzug | Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total |
---|---|---|---|---|
100/101 | Haupterwerb | |||
104/105 | Nebenerwerb | |||
... | ||||
150 | Wertschriftenertrag | |||
... | ||||
190 | Liegenschaftsertrag | |||
199 | Total EInkünfte | |||
238/239 | Berufsauslagen | |||
252 | Schuldzinsen | |||
... | ||||
260/261 | Beiträge Säule 3a | |||
270 | Versicherungsprämien | |||
... | ||||
310 | Total Nettoeinkommen | |||
Prozentualer Anteil | 100% | |||
Total direkte Bundessteuer | ||||
Individueller Haftungsbetrag |
2. Aufteilung weiter Abgaben
Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total | |
---|---|---|---|
Mahngebühren (je 50%) | |||
Betreibungskosten (je 50%) | |||
Total individueller Anteil | |||
Steuerstrafen (je individuell) |
3. Berechnung Haftungstotal unter Berücksichtigung Verzugszinsen und bereits erfolgter Gutschriften
Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total | |
---|---|---|---|
Haftungsbetrag direkte Bundessteuer | |||
Anteil Gebühren und Kosten | |||
Anteil Steuerstrafen | |||
Zwischentotal (CHF / %) | / % | / % | / 100% |
+ Verzugszinsen (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale) |
|||
- Gutschriften mit Valuta vor Eintritt Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale) | |||
- Gutschriften mit Valuta nach Eintritt Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit (Zuteilung individuell an jeweils zahlende Person) | |||
Total Haftungsbeträge |
Rechtsspruch
- X ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
(Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*) - Y ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
(Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)
*) Im Fall einer hängigen Betreibung gegen den betreffenden Ehegatten / Partner mit Rechtsvorschlag.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Haftungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt zuhanden der Bezugsbehörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Mit der Einsprache kann nur eine unrichtige Festlegung der Haftungsbeträge gerügt werden. Gegen die mit der Veranlagungsverfügung / Steuerrechnung bereits rechtskräftig festgesetzten Steuerfaktoren bzw. Abgaben ist hingegen keine Einsprache mehr möglich.
Zustellung an:
- X .....
- Y .....