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Haftungsverfügung gemäss Art. 13 DBG für die Ehegatten / eingetragenen Partner X und Y betreffend Steuerperiode Z

Aufgrund Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit von ..... (Name) per ..... (Datum) (Zutreffendes angeben) ist gestützt auf Art. 13 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer gegenüber den Ehegatten / eingetragenen Partnern ..... (Name) und ..... (Name) für die geschuldete noch nicht bezahlte direkte Bundessteuer eine Haftungsverfügung zu erlassen. Die individuellen Haftungsbeträge berechnen sich wie folgt:

1. Haftungsbeträge Einkommenssteuer

Ziffer
Steuerveranlagung
Einkunft bzw. Abzug Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
100/101 Haupterwerb      
104/105 Nebenerwerb      
...        
150 Wertschriftenertrag      
...        
190 Liegenschaftsertrag      
199 Total EInkünfte      
238/239 Berufsauslagen      
252 Schuldzinsen      
...        
260/261 Beiträge Säule 3a      
270 Versicherungsprämien      
...        
310 Total Nettoeinkommen      
Prozentualer Anteil     100%
Total direkte Bundessteuer      
Individueller Haftungsbetrag      

2. Aufteilung weiter Abgaben

Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
Mahngebühren (je 50%)      
Betreibungskosten (je 50%)      
Total individueller Anteil      
Steuerstrafen (je individuell)      

3. Berechnung Haftungstotal unter Berücksichtigung Verzugszinsen und bereits erfolgter Gutschriften

  Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
Haftungsbetrag direkte Bundessteuer      
Anteil Gebühren und Kosten      
Anteil Steuerstrafen      
Zwischentotal (CHF / %) / % / % / 100%
+ Verzugszinsen (Aufteilung im Verhältnis der beiden
Zwischentotale)
     
- Gutschriften mit Valuta vor Eintritt Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale)      
- Gutschriften mit Valuta nach Eintritt Trennung / Tod / Zahlungsunfähigkeit (Zuteilung individuell an jeweils zahlende Person)      
Total Haftungsbeträge      

Rechtsspruch

  1. X ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
    (Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)
  2. Y ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
    (Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)

*) Im Fall einer hängigen Betreibung gegen den betreffenden Ehegatten / Partner mit Rechtsvorschlag.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Haftungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt zuhanden der Bezugsbehörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Mit der Einsprache kann nur eine unrichtige Festlegung der Haftungsbeträge gerügt werden. Gegen die mit der Veranlagungsverfügung / Steuerrechnung bereits rechtskräftig festgesetzten Steuerfaktoren bzw. Abgaben ist hingegen keine Einsprache mehr möglich.

Zustellung an:
- X .....
- Y .....