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Haftungsverfügung gemäss § 20 Abs. 2 StG für die Ehegatten / eingetragenen Partner X und Y betreffend Steuerperiode Z

Aufgrund des Gesuchs von ..... (Name) vom ..... (Datum) ist gemäss § 20 Abs. 2 Steuergesetz gegenüber den Ehegatten / eingetragenen Partnern  ..... (Ehemann / Partner 1) und  ..... (Ehefrau / Partner 2) für die geschuldete Einkommenssteuer (und die Vermögenssteuer, weitere Steuern und Abgaben, Liegenschaftssteuer) eine Haftungsverfügung zu erlassen. Die individuellen Haftungsbeträge berechnen sich wie folgt:

1. Haftungsbeträge Einkommenssteuer

Ziffer
Steuerveranlagung

Einkunft bzw. Abzug Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
100/101 Haupterwerb      
104/105 Nebenerwerb      
...        
150 Wertschriftenertrag      
...        
190 Liegenschaftsertrag      
199 Total Einkünfte      
238/239 Berufsauslagen      
252 Schuldzinsen      
...        
260/261 Beiträge Säule 3a      
270 Versicherungsprämien      
...        
310 Total Nettoeinkommen      
Prozentualer Anteil     100%
Haftungsquoten in % (§ 20 Abs. 2 StG)      
Total Einkommenssteuer      
Individueller Haftungsbetrag
(max. Total Einkommenssteuer)
     

2. Haftungsbeträge Vermögenssteuer

Ziffer
Steuerveranlagung
Vermögen Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
400 Wertschriften      
...        
410 Lebensversicherungen      
412 Motorfahrzeuge      
...        
420 Liegenschaften      
...        
462 Schulden      
470 Total Reinvermögen      
Prozentualer Anteil     100%
Haftungsquoten in % (§ 20 Abs. 2 StG)      
Total Vermögenssteuer      
Individueller Haftungsbetrag
(max. Total Vermögenssteuer)
     

3. Aufteilung weiterer Steuern und Abgaben

Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
Personalsteuer (je 50%)      
Mahngebühren (je 50%)      
Betreibungskosten (je 50%)      
Weitere Gebühren (je 50%)      
Total individueller Anteil      
Feuerwehr-Ersatzabgabe, falls beide Ehegatten / Partner abgabepflichtig      
Haftungsquoten in % gemäss Einkommenssteuer      
Total Ersatzabgabe      
Individueller Haftungsbetrag (max. Total Ersatzabgabe)      
Feuerwehr-Ersatzabgabe, falls nur ein Ehegatte / Partner abgabepflichtig      
Total Ersatzabgabe      
Zuteilung offener Betrag an abgabepflichtige Person = individueller Anteil      
Steuerstrafen (je individuell)      

4. Haftungsbeiträge Liegenschaftssteuer

Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
Liegenschaftssteuerwert (Anteil ME/GE)     100%
Prozentualer Anteil      
Haftungsquoten gemäss § 20 Abs. 2 StG      
Total Liegenschaftssteuer      
Individueller Haftungsbetrag
(max. Total Liegenschaftssteuer)
     

5. Berechnung Haftungstotal unter Berücksichtigung negativer Ausgleichszinsen und bereits erfolgter Gutschriften

Ehemann /
Partner 1
Ehefrau /
Partner 2
Total
Haftungsbetrag Einkommenssteuer      
Haftungsbetrag Vermögenssteuer      
Anteil Personalsteuer, Gebühren, Kosten      
Haftungsbetrag/Anteil Feuerwehr-EA      
Anteil Steuerstrafen      
Haftungsbetrag Liegenschaftssteuer      
Zwischentotal (CHF / %) / % / % / 100%
+ negativer Ausgleichszins (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale)      
- Gutschriften (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale)      
Total Haftungsbeträge      

Rechtsspruch

  1. X ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
    (Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)
  2. Y ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
    (Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)

*) Im Fall einer hängigen Betreibung gegen den betreffenden Ehegatten / Partner mit Rechtsvorschlag.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Haftungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt zuhanden der Bezugsbehörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Mit der Einsprache kann nur eine unrichtige Festlegung der Haftungsbeträge gerügt werden. Gegen die mit der Veranlagungsverfügung / Steuerrechnung bereits rechtskräftig festgesetzten Steuerfaktoren bzw. Abgaben ist hingegen keine Einsprache mehr möglich.

Zustellung an:
- X .....
- Y .....