Haftungsverfügung gemäss § 20 Abs. 2 StG für die Ehegatten / eingetragenen Partner X und Y betreffend Steuerperiode Z
Aufgrund des Gesuchs von ..... (Name) vom ..... (Datum) ist gemäss § 20 Abs. 2 Steuergesetz gegenüber den Ehegatten / eingetragenen Partnern ..... (Ehemann / Partner 1) und ..... (Ehefrau / Partner 2) für die geschuldete Einkommenssteuer (und die Vermögenssteuer, weitere Steuern und Abgaben, Liegenschaftssteuer) eine Haftungsverfügung zu erlassen. Die individuellen Haftungsbeträge berechnen sich wie folgt:
1. Haftungsbeträge Einkommenssteuer
Ziffer |
Einkunft bzw. Abzug | Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total |
---|---|---|---|---|
100/101 | Haupterwerb | |||
104/105 | Nebenerwerb | |||
... | ||||
150 | Wertschriftenertrag | |||
... | ||||
190 | Liegenschaftsertrag | |||
199 | Total Einkünfte | |||
238/239 | Berufsauslagen | |||
252 | Schuldzinsen | |||
... | ||||
260/261 | Beiträge Säule 3a | |||
270 | Versicherungsprämien | |||
... | ||||
310 | Total Nettoeinkommen | |||
Prozentualer Anteil | 100% | |||
Haftungsquoten in % (§ 20 Abs. 2 StG) | ||||
Total Einkommenssteuer | ||||
Individueller Haftungsbetrag (max. Total Einkommenssteuer) |
2. Haftungsbeträge Vermögenssteuer
Ziffer Steuerveranlagung |
Vermögen | Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total |
---|---|---|---|---|
400 | Wertschriften | |||
... | ||||
410 | Lebensversicherungen | |||
412 | Motorfahrzeuge | |||
... | ||||
420 | Liegenschaften | |||
... | ||||
462 | Schulden | |||
470 | Total Reinvermögen | |||
Prozentualer Anteil | 100% | |||
Haftungsquoten in % (§ 20 Abs. 2 StG) | ||||
Total Vermögenssteuer | ||||
Individueller Haftungsbetrag (max. Total Vermögenssteuer) |
3. Aufteilung weiterer Steuern und Abgaben
Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total | |
---|---|---|---|
Personalsteuer (je 50%) | |||
Mahngebühren (je 50%) | |||
Betreibungskosten (je 50%) | |||
Weitere Gebühren (je 50%) | |||
Total individueller Anteil | |||
Feuerwehr-Ersatzabgabe, falls beide Ehegatten / Partner abgabepflichtig | |||
Haftungsquoten in % gemäss Einkommenssteuer | |||
Total Ersatzabgabe | |||
Individueller Haftungsbetrag (max. Total Ersatzabgabe) | |||
Feuerwehr-Ersatzabgabe, falls nur ein Ehegatte / Partner abgabepflichtig | |||
Total Ersatzabgabe | |||
Zuteilung offener Betrag an abgabepflichtige Person = individueller Anteil | |||
Steuerstrafen (je individuell) |
4. Haftungsbeiträge Liegenschaftssteuer
Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total | |
---|---|---|---|
Liegenschaftssteuerwert (Anteil ME/GE) | 100% | ||
Prozentualer Anteil | |||
Haftungsquoten gemäss § 20 Abs. 2 StG | |||
Total Liegenschaftssteuer | |||
Individueller Haftungsbetrag (max. Total Liegenschaftssteuer) |
5. Berechnung Haftungstotal unter Berücksichtigung negativer Ausgleichszinsen und bereits erfolgter Gutschriften
Ehemann / Partner 1 |
Ehefrau / Partner 2 |
Total | |
---|---|---|---|
Haftungsbetrag Einkommenssteuer | |||
Haftungsbetrag Vermögenssteuer | |||
Anteil Personalsteuer, Gebühren, Kosten | |||
Haftungsbetrag/Anteil Feuerwehr-EA | |||
Anteil Steuerstrafen | |||
Haftungsbetrag Liegenschaftssteuer | |||
Zwischentotal (CHF / %) | / % | / % | / 100% |
+ negativer Ausgleichszins (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale) | |||
- Gutschriften (Aufteilung im Verhältnis der beiden Zwischentotale) | |||
Total Haftungsbeträge |
Rechtsspruch
- X ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
(Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*) - Y ..... haftet für den Totalbetrag von CHF ..... .
(Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ...../Betreibungsamt ..... wird für den Betrag von CHF ..... aufgehoben.*)
*) Im Fall einer hängigen Betreibung gegen den betreffenden Ehegatten / Partner mit Rechtsvorschlag.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Haftungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt zuhanden der Bezugsbehörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Mit der Einsprache kann nur eine unrichtige Festlegung der Haftungsbeträge gerügt werden. Gegen die mit der Veranlagungsverfügung / Steuerrechnung bereits rechtskräftig festgesetzten Steuerfaktoren bzw. Abgaben ist hingegen keine Einsprache mehr möglich.
Zustellung an:
- X .....
- Y .....