Waldertrag
Das Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken im Privatvermögen wird in der Regel pauschal mit 1% des Katasterwertes (netto) erfasst.
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Das Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken im Privatvermögen wird in der Regel pauschal mit 1% des Katasterwertes (netto) erfasst.