Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
Die Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen richtet sich nach dem entsprechenden Kreisschreiben Nr. 37 der EStV vom 30. Oktober 2020 betreffend Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.
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Die Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen richtet sich nach dem entsprechenden Kreisschreiben Nr. 37 der EStV vom 30. Oktober 2020 betreffend Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.