Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
Das schweizerische Konzept der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge ruht auf drei Säulen.
- die AHV als 1. Säule mit dem Zweck, den Existenzbedarf zu decken;
- die berufliche Vorsorge als 2. Säule mit dem Ziel, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen;
- die Selbstvorsorge als 3. Säule, die jeder einzelne nach seinen persönlichen Bedürfnissen selbst ausgestalten kann.
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) sowie das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) regeln den Bereich der 1. Säule. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) beinhaltet im Wesentlichen die berufliche Vorsorge (2. Säule); es enthält aber auch eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbstvorsorge (3. Säule). Diese wird in der Verordnung des Bundesrates über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3; SR 831.461.3) näher geregelt.
Das Dreisäulenprinzip gemäss BV, BVG und BVV3
1. Säule |
2. Säule berufliche Vorsorge |
3. Säule Selbstvorsorge |
||
Säule 2a | Säule 2b | Säule 3a | Säule 3b | |
AHV / IV | obligatorische und freiwillige Vorsorge nach BVG | freiwillige Vorsorge ausserhalb des BVG | individuelle gebundene Vorsorge | andere individuelle Vorsorge |
Gesetzliche Grundlage: |
Gesetzliche Grundlage: BVG |
Gesetzliche Grundlage: |
||
Leistungsziel: Existenzbedarf |
Leistungsziel: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung |
Leistungsziel: persönliche Bedürfnisse |