Besteuerung von Renten, die rückwirkend für Vorperioden zugesprochen werden
Die gesamte Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (monatliche Renten) wird im Jahr der Realisierung zum Satz einer Jahresrente besteuert (Berechnungsbeispiel s. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 59 Nr. 1).